Als selbstständiger Texter in die Künstlersozialkasse einzutreten, bietet dir wertvolle Vorteile. Doch es gibt auch einiges zu beachten! In diesem Beitrag verrate ich dir, was du zu dem Thema unbedingt wissen musst. Und ich gebe dir alle wichtigen Infos an die Hand, um deinen Eintritt in die Künstlersozialkasse zu beantragen.

Hinweis: Alle folgenden Angaben sind ohne Gewähr!

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

Zunächst kurz und knackig die Definition der Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt dafür, dass du als selbstständiger Künstler oder Publizist einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießt wie festangestellte Arbeitnehmer (Quelle s. KSK). Mit der Sozialversicherung sind konkret die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung gemeint. Wichtig zu wissen ist, dass die Künstlersozialkasse jedoch kein eigener Leistungsträger ist. Sondern sie agiert als eine Art Schnittstelle und koordiniert die Abführung der Versicherungsbeträge für dich.

In der Praxis bedeutet das:

Bist du kein Mitglied der Künstlersozialkasse, musst du dich als selbstständiger Texter privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Zusätzlich musst du privat Maßnahmen für deine Altersvorsorge ergreifen, da du keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlst.

Anders ist es, wenn du über die Künstlersozialkasse versichert bist. Dann wird über den monatlichen Beitrag, den du an die KSK abführst, nicht nur die Krankenversicherung bezahlt. Es werden auch Abgaben an die gesetzliche Pflege- und Rentenversicherung für dich abgeführt. Das ist natürlich ein toller Vorteil! Dennoch lege ich dir ans Herz, dich sicherheitshalber zusätzlich privat um deine Altersvorsorge zu kümmern. Just in case.

Wie setzt sich der Beitrag für die Künstlersozialkasse zusammen?

Wie hoch der monatliche Beitrag ist, hängt individuell vom Jahreseinkommen des Künstlers oder Publizisten ab. Dazu musst du der Künstlersozialkasse immer am Jahresende für das Folgejahr eine Einkommensschätzung mitteilen. Ergeben sich im Laufe des Jahres Änderungen an der Schätzung, so musst du die KSK darüber informieren.

Der Mindestumsatz, um über die Künstlersozialkasse versicherungswürdig zu sein, liegt derzeit bei ø 3.900 € / Jahr (Stand 01.04.2020). Eine Ausnahme stellen Berufsanfänger dar – Infos dazu findest du hier.

DER CLOU AN DEM KSK-BEITRAG

Das Besondere ist, dass du nur ca. die Hälfte des monatlichen Beitrags selbst bezahlen musst! Die andere Hälfte finanziert die Künstlersozialversicherung. Es ist also vergleichbar mit einem Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialabgaben übernimmt. Und das ist eine echte Erleichterung für jeden freischaffenden Künstler und Publizisten! Ich spreche aus eigener Erfahrung:

Bevor ich in die Künstlersozialkasse eingetreten war, habe ich allein für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung rund 500€ monatlich gezahlt. Nun zahle ich in etwa denselben Beitrag – mit dem wichtigen Unterschied, dass davon auch die gesetzliche Pflege- und Rentenversicherung abgedeckt werden.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Soweit so gut. Jetzt lass uns mal einen Blick darauf werfen, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um überhaupt „Mitglied“ der Künstlersozialkasse werden zu können.

Grundvoraussetzung ist, dass du einer künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und dauerhaft nachgehst. Das bedeutet, du verdienst mit dieser Tätigkeit deinen Lebensunterhalt. Und zwar langfristig und nicht nur vorübergehend.

Ob eine Tätigkeit im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) künstlerisch anerkannt ist, muss immer individuell geprüft werden. Für dich zur Info: Generell fallen Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren unter den Schutz des KSVG. Zudem fallen Publizisten unter den Schutz, wenn sie als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise schöpferisch tätig sind (Quelle s. KSK).

Als selbstständiger Texter / Redakteur erfüllst du grundsätzlich diese Bedingung, da du künstlerisch und schöpferisch Texte für die Öffentlichkeit verfasst. Dennoch überprüft die Künstlersozialkasse die tatsächliche Versicherungswürdigkeit immer individuell. Anhand von Tätigkeitsnachweisen und deinem Antrag stellt sie fest, ob du den Versicherungsschutz erhältst oder nicht. Ziehe daher bitte in Erwägung, dass dein Antrag im Zweifelsfall auch abgelehnt werden kann.

Wie als selbstständiger Texter in die Künstlersozialkasse eintreten?

Im Grunde gestaltet sich der Antrag wie eine schriftliche Bewerbung. Du musst einfach nur diesen Fragebogen der Künstlersozialkasse vollständig ausfüllen und postalisch versenden. Enorm wichtig sind die Tätigkeitsnachweise, die du beifügen sollst. Das können Rechnungen, bereits veröffentlichte Texte oder auch die Kopie eines Magazin-Impressums sein, in dem du als Redakteur aufgeführt bist. Sende auf jeden Fall lieber zu viele als zu wenige Nachweise mit, um auf Nummer sicher zu gehen. In meinem Fall ist es beispielsweise so, dass meine redaktionellen Dienstleistungen unter den Schutz des KSVG fallen, meine Lektorat-Tätigkeiten wurden damals hingegen nicht anerkannt. Heute vermute ich, dass dies an nicht ausreichenden Nachweisen für diese Erwerbstätigkeit lag.